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AutorenbildSecurity & Investigations

Gerichtspraxis betreffend Ortungsgeräte der Privatdetektei und Ermittlungsdienste in der Schweiz



Ein Mann aus der Schweiz bezog Krankentaggelder der Versicherung. Die Krankenkasse hatte Zweifel an der Krankheit des Versicherten und beauftragte eine Ermittlungsfirma damit, ihn zu observieren.




Gleichzeitig stellte sie beim Versicherungsgericht ein Gesuch, den Mann mit einem Ortungsgerät überwachen zu dürfen, um seinen Aufenthaltsort zu bestimmen. Das Gericht erlaubte das nicht: Dabei handle es sich um das letzte Mittel zur Überwachung von Versicherten. Die Krankenkasse habe nicht nachgewiesen, dass sich der Aufenthaltsort durch die Observation nicht habe feststellen lassen. (Entscheid Versicherungsgericht UV2020/13 vom 21.2.2020)


Die Aufgaben der Detektei - und Ermittlungsdienst waren auch die Versicherung zu beraten, kein Gesuch zu stellen, bevor Observationsmassnahmen abgeschlossen sind.


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