Organe
Organe
Organe des Verbands sind:
1. Die Generalversammlung
2. Der Vorstand
3. Die Kontroll- und Revisionstelle
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Verbandes. Sie wird alljährlich im ersten Kalenderhalbjahr einberufen und ist insbesondere zuständig für:
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Beschlussfassung über die Statuten.
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Abnahme des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und des Budgets.
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Décharge-Erteilung an Vorstand und Sekretariat.
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Wahlen.
Zur Behandlung wichtiger Geschäfte können ausserordentliche Generalversammlungen vom Vorstand jederzeit einberufen werden.
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, welche von der ordentlichen Generalversammlung für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt werden. Er soll aus Vertretern der verschiedenen im Verband zusammengeschlossenen Bereichen zusammengesetzt sein. Der Vorstand vertritt den Verband nach aussen und übt alle Befugnisse aus, welche nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten sind oder ihrer Bedeutung nach dieser zufallen. Er konstituiert sich selbst und zieht zur Führung der Geschäfte einen Geschäftsleiter und einen oder mehrere Sekretäre bei, denen er einzelne seiner Kompetenzen überträgt. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfachem Stimmenmehr der Anwesenden gefasst.. Der Vorstand ist gleichzeitig das geschäftsführende Organ des Verbandes.
Zur Kontrolle und Revision der Rechnungsführung wird von der Vorstand auf die Dauer von fünf Jahren min. eine Rechnungsrevisor gewählt.Zur Kontrolle und Revision der Rechnungsführung wird von der IARPO Schweiz auf die Dauer von fünf Jahren min. ein Rechnungsrevisor gewählt. Der kann jederzeit Einsicht in die Bücher des Verbandes nehmen und hat der ordentlichen Generalversammlung über die Jahresrechnung Bericht zu erstatten. Die Funktion der Kontrollstelle kann auch einer Treuhandgesellschaft übertragen werden.