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February 17, 2017
Privat- und Ladendetektive
Die Privatdetektive in Kanton Zürich unterstehen dem Gesetz über die Geschäftsagenten und Privatdetektive vom 16.5.1943, jedoch gemäss Beschluss der PaKo Sicherheit sind „Ladendetektive“ unter die GAV Sicherheit Kategorie A (Überwachung) eingeteilt werden. Je nach Pensum ist der Lohn der Subkategorie zuzuordnen.
August 24, 2016
Sicherheitslage Schweiz
Verschlechterte Sicherheitslage - Bundesrat Guy Parmelin hat über die Sicherheitspolitik der Schweiz informiert. Verschlechtert hätten sich vor allem die Themenfelder Terror, Cyber-Krieg und das Ost-West-Verhältnis. Bundesrat Parmelin nennt als Beispiel für mögliche konkrete Veränderungen die Serie von Messerattacken in letzter Zeit. Das könnte Auswirkungen auf die Schulung der Sicherheitskräfte haben. Die Schweiz sei heute als Teil der westlichen Welt vom Terrorismus bedroht. Die Sicherheitslage hat sich verschlechtert. Die terroristische Bedrohung hat sich zugespitzt. Die Schweiz könnte zum Schauplatz eines Anschlags werden. Zu guter Letzt ist auch die Gefahr gestiegen, die von einer Kettenreaktion von Ereignissen ausgehen kann, sagt der Verteidigungsminister.
July 24, 2016
Sicherheitslage Schweiz
Terror und Amok - SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor fordert, dass sich Schweizer bewaffnen. Weil der Staat die Sicherheit der Bürger nicht mehr garantieren könne. Andererseits, Polizisten und Zöllner sollen landesweit ihre Dienstwaffen auch ausserhalb des Dienstes tragen dürfen 1:1 als in ex-Yugoslavien (Serbia, Bosnia, Croatia, Mazedonia etc.). Über die Forderung wird demnächst der Nationalrat entscheiden. Der Bundesrat ist dagegen. (Quelle: Blick am Abenc 25.7.2016)
March 09, 2016
Zürcher Kantonsrat will Konkordat für Security-Firmen nicht beitreten
Der Zürcher Kantonsrat will die privaten Sicherheitsdienstleistungen kantonal selber regeln. Er sprach sich am Montag klar gegen den Beitritt zu einem schweizweiten Konkordat in diesem Bereich aus. Das Konkordat hat schon in zahlreichen Kantonen Schiffbruch erlitten.
Nur 10 Kantone haben dem «Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen» bisher zugestimmt. Acht haben es abgelehnt, unter anderem Bern, Luzern, Zug, Aargau und Schaffhausen. Das Konkordat sei starr, zu detailliert und nehme auf lokale Besonderheiten keine Rücksicht, hiess es im Zürcher Kantonsrat.
Die zuständige Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) schlug denn auch vor, auf die Vorlage gar nicht einzutreten. Einzig SP und AL wollten die Gesetzesvorlage besprechen. Mit 131 zu 39 Stimmen sprach sich das Parlament schliesslich gegen das Eintreten auf das Gesetz über den Beitritt zum Konkordat aus.
Der Kanton Zürich solle eigene Regeln schaffen für die privaten Sicherheitsdienstleistungen (160 Unternehmen mit rund 4000 Angestellten), war man sich im Kantonsrat einig. Denn dass es Vorschriften für Türsteher und Security-Personal braucht, war unbestritten. In einer Parlamentarischen Initiative schlug die KJS deshalb konkrete Anforderungen vor.
Nach dem Vorschlag der Kommission müssen Sicherheitsleute folgende Kriterien erfüllen: Wer vorbestraft ist, soll in Zürich nicht mehr als Security-Mitarbeiter arbeiten dürfen. Voraussetzung für den privaten Sicherheitsdienst ist zudem eine Grundausbildung in diesem Bereich. Eine regelmässige Weiterbildung soll ebenfalls Pflicht sein.
Angestellt werden dürfen nur noch Schweizer Bürger oder solche aus einem EU- oder EFTA-Land. Akzeptiert werden aber auch Personen, die eine Niederlassungsbewilligung haben oder zumindest seit zwei Jahren eine Aufenthaltsbewilligung besitzen.
Die PI setzt ausserdem auf eine kantonale Bewilligungspflicht. Der Kanton überprüft nur die Unternehmen, die Arbeitnehmenden sollen von den Firmen selber kontrolliert werden. Die Schlussabstimmung findet bis Ende März 2016 statt.
March 01, 2016
Einsatz der Tasers
Ein Einsatz der Tasers durch Private oder Sicherheitsdienste in der Schweiz ist verboten. Elektroschockgeräte (=Elektroimpulsgeräte), Taser(R), DSG (sog. Destabilisierungsgerät) etc. sind alle nach aktuellem eidgenössischem Waffengesetz (SR 514.54) in der Schweiz als verbotene Waffen im Sinne Art. 5, Abs. 1, einzustufen.
Jedoch in USA ist empfehlbar...
February 20, 2016
Umtriebs-Entschädigungen
Gemäss Urteil CN090005 des Bezirksgerichts Zürich vom 27. Oktober 2009, die Sicherheitsunternehmer müssen den Nachweis erbringen können, WER der Fahrer eines Fahrzeuges beim Falschparkieren war. Wenn die Sicherheitsfirmen den Fahrer nicht rechtsgenügend nachweisen kann (was sie wohl kaum kann), hat sie keinen Anspruch auf eine Umtriebs-Entschädigung. Das Gericht hat zudem ausdrücklich festgehalten, dass es KEINE automatische Verantwortlichkeit des Halters für die "Bussen" der Sicherheitsunternehmer, welche eigentlich nur Rechnungen sind, gibt.
February 01, 2016
Cyberbullying
Im Schweizer Recht findet sich keine explizite Gesetzesbestimmung, die Cyberbullying an sich unter Strafe stellt. Gemäss Bundesrat genügen die bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen jedoch, um die einzelnen Handlungen, die Cyberbullying beinhalten, zu ahnden:
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Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB)
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Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB)
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Datenbeschädigung (Art. 144bis StGB)
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Unbefugtes Beschaffen von Personendaten (Art. 179novies)
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Erpressung (Art. 156 StGB)
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Üble Nachrede (Art. 173 StGB)
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Verleumdung (Art. 174 StGB)
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Beschimpfung (Art. 177 StGB)
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Drohung (Art. 180 StGB)
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Nötigung (Art. 181 StGB)
Wer das Opfer einer Persönlichkeitsverletzung geworden ist, kann ausserdem nach Massgabe von Artikel 28 des Zivilgesetzbuches (ZGB) zivilrechtlich klagen.
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